Vergütung: HHVG wirft Schatten voraus

Das nun verabschiedete Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG), das spätestens zum 01.04.2017 in Kraft treten wird, hat zu den ersten wegweisenden Abschlüssen bei den diesjährigen Preisverhandlungen mit den Krankenkassen geführt. Sowohl im Osten als auch im Westen konnten Abschlüsse erzielt werden, die sich dem zweistelligen Bereich nähern und damit weit oberhalb der diesjährigen Grundlohnsumme von 2,5 Prozent liegen.

Das HHVG sieht in der  nun verabschiedeten Fassung vor, die Grundlohnsummenbindung bis Ende 2019 auszusetzen. Die aktuellen Abschlüsse entsprechen der Strategie des IFK, in diesem Zeitraum spürbare Vergütungserhöhungen für die Physiotherapie zu erzielen, um den Beruf attraktiver zu machen und damit dem zunehmenden Fachkräftemangel in Zeiten des demografischen Wandels entgegenzuwirken. Wie die erst kürzlich veröffentlichte IFK-Wirtschaftlichkeitsumfrage 2016 aufzeigt, rechtfertigen die Umsätze insbesondere von Kleinpraxen – die jedoch gerade auf dem Land eine zentrale Rolle für eine flächendeckende Versorgung spielen – kaum das unternehmerische Risiko der Selbstständigkeit.

Immerhin: Bereits vor Inkrafttreten des HHVG sind mit der BKK Ost sowie mit den Regionalkassen Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Baden-Württemberg Preissteigerungen in zwei Stufen vereinbart worden, die sich insgesamt für das Jahr 2017 dem zweistelligen Prozentbereich nähern. Mit vdek, DGUV und den Regionalkassen in Niedersachen, Bremen, Hamburg und im Rheinland wurden hingegen Erhöhungen vereinbart, die zunächst einmal zum jetzigen Zeitpunkt das Maximum der aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Nach Inkrafttreten des HHVG wird es in diesen Vertragsgebieten zu weiteren Verhandlungsrunden kommen, in denen noch einmal deutlich höhere  Preissteigerungen erzielt werden sollen.

Diese Verhandlungserfolge können als wichtiger erster Schritt gewertet werden, jedoch nicht mehr und nicht weniger. Damit sich das selbstständige Betreiben einer Physiotherapie-Praxis auch betriebswirtschaftlich rechnet, müssen die weiteren Abschlüsse bis Ende 2019 nach Auffassung des IFK sogar eher noch darüber liegen.

IFK-Mitglieder aus den jeweiligen Vertragsgebieten werden wie immer postalisch über die konkreten Vergütungsabschlüsse informiert.

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