Sondierungsstand Jamaika zum Thema Gesundheit

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) begrüßt die gemeinsame Überzeugung der Sondierungspartner, dass die flächendeckende qualitätsorientierte medizinische Versorgung ein zentrales Thema der Gesundheitspolitik ist und bleibt. Zentrales Thema ist daher auch die Fachkräftesicherung im interprofessionellen Gesundheitswesen. Dies gilt gleichermaßen für die Pflege wie für die Heilmittelerbringung, insbesondere die flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum.

Die Heilmittelberufe begrüßen die gemeinsame Überzeugung der Sondierungspartner, dass die flächendeckende qualitätsorientierte medizinische Versorgung ein zentrales Thema der Gesundheitspolitik ist und bleibt. Zentrales Thema ist daher auch  die Fachkräftesicherung im interprofessionellen Gesundheitswesen. Dies gilt gleichermaßen für die Pflege wie für die Heilmittelerbringung, insbesondere die flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum.

Der SHV ruft deshalb die Jamaika-Runde auf, in den weiteren Gesprächen Festlegungen – und damit Arbeitsaufträge – insbesondere auch zu den folgenden Themen im Heilmittelbereich zu treffen:

1. Die Novellierung der Berufsausbildungsgesetze hat erste Priorität. Denn:
  • In der Berufsausbildung werden die Weichen für die Behandlungsqualität gestellt.

  • Ohne eine deutliche Steigerung der Ausbildungszahlen lässt sich eine flächendeckende Versorgung auch mit Heilmitteln auf Dauer nicht sicherstellen.

  • Nur eine attraktive Ausbildungssituation, die die Akademisierung einschließt, macht den Beruf zukunftssicher und damit attraktiv für kompetenten Nachwuchs.

  • Die Ausbildung in den Heilmittelberufen muss kostenlos angeboten werden.

2. Ko-operative Therapiemodelle
  • Eine echte patientengerechte Versorgung ist gekennzeichnet durch die gemeinsame interprofessionelle Betreuung eines individuellen Patienten.  Hierzu bedarf es gesetzlicher Vorgaben, die Delegation und Substitution neu definieren. Dabei darf nicht die unterschiedliche Ausbildung im Vordergrund stehen, sondern der Grad der Spezialisierung in der gegebenen Situation.

  • Teil dieser Neuordnung ist im Interesse der Patienten auch der Direktzugang sowie die Einbindung der Heilmittelpraxen in die Telematikinfrastruktur (§ 291 a SGB V).


3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

  • Die Arbeitsbedingungen im Heilmittelbereich können nur dann spürbar verbessert werden, wenn auch – über die Maßnahmen des HHVG hinaus – die Frage der Vergütung diskutiert und einer befriedigenden Lösung zugeführt wird. Nur so kann die Personalausstattung im ambulanten und stationären Bereich spürbar verbessert werden.

In diesem Sinne hoffen und erwarten die Tätigen im Heilmittelbereich, dass die Jamaika-Runde die Sondierungsgespräche zum Thema Gesundheit mit entsprechenden Festlegungen abschließt.

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