Entscheidungsrechte für Heilmittelerbringer – ein Blick auf den Gemeinsamen Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das entscheidende Steuerungsgremium für die medizinische Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten.

Der G-BA entscheidet, was als „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“ (§ 92 SGB V) zu verstehen ist. Der G-BA ist damit das entscheidende Steuerungsgremium für die medizinische Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten.

Selbstverwaltung bislang unter sich
Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der Selbstverwaltung. Der Umstand, dass sich der G-BA nur aus Vertretern der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland zusammensetzt, wird in der Gesundheitsbranche immer kritischer gesehen. Insbesondere wird beanstandet, dass Heilmittelerbringer, Apotheker und andere an der Therapie beteiligte Berufsgruppen zwar ein Recht zur Stellungnahme gegenüber dem G-BA haben, aber an dessen Willensbildung  nicht beteiligt sind.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat hierzu unter anderem mit dem Unabhängigen Vorsitzenden des G-BA, Prof. Josef Hecken, mehrfach Gespräche geführt. Unsere Gespräche zeigen Wirkung:  Prof. Hecken hat am 6. Juni 2018 morgens im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und ebenso nachmittags in seinem Referat auf dem Hauptstadtkongress zu dieser Frage klar Position bezogen. So kann er sich vorstellen, die wachsende Bedeutung der Heilmittelerbringer „in irgendeiner Form (im G-BA) abzubilden“.

Diese Aussage von Prof. Hecken begrüßt der SHV ausdrücklich. Allerdings steht für den SHV auch fest: Die Mitgliedschaft im G-BA ist und darf kein Selbstzweck sein. Nur wenn sich die Strukturen des G-BA grundsätzlich ändern und dadurch eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe entsteht, macht eine Mitgliedschaft der Heilmittelverbände im G-BA Sinn.

Weitere Artikel

M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?

2026 | 19.06. Sie wollen innerhalb der kommenden Jahre Ihre Physiotherapiepraxis abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?

Konstruktiver Dialog mit MdB Anja Karliczek in Tecklenburg

2026 | 17.06. Im Rahmen der Aufklärungsaktion zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fand in Tecklenburg ein intensiver politischer Austausch statt. Im Fokus des rund zweieinhalbstündigen Gesprächs mit der Bundestagsabgeordneten Anja Karliczek (CDU) standen die massiven Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auf die Heilmittelbranche sowie dringende Entlastungsmaßnahmen für die physiotherapeutischen Praxen.