Trainingstherapie in der Neurologie – Melden Sie sich zum nächste Webinar an!

Am 28. Dezember 2018 um 18:00 Uhr steht das nächste Modul der kostenlosen Webinar-Reihe von IFK und azh mit kompakten und vor allem praxisorientierten physiotherapeutischen Inhalten an.

In diesem Modul der Webinar-Reihe erhalten Sie detaillierte Einblicke in das Thema „Trainingstherapie in der Neurologie“. Unser Referent Alexander Dassel vermittelt Ihnen umfassendes Hintergrundwissen zu Trainingstherapien in der Neurologie und gibt Ihnen nützliche Hinweise, um diese Behandlungsmethoden für die praktische, therapeutische Behandlungen verschiedener neurologischer Indikationen nutzen zu können.

Im Verlauf der Präsentation haben Sie zudem die Möglichkeit, mittels Chatfunktion Ihre Fragen direkt an Herrn Dassel zu stellen.

Hier können Sie sich für das Webinar anmelden: https://attendee.gotowebinar.com/register/8767793086802724610

Ihr Vorteil bei dem Webinar: Keine Anfahrtswege, keine Ablenkung, kein Informationsüberfluss und das alles kostenlos!

Weitere Artikel

Beitritt Bundesverband Managed Care (BMC): IFK jetzt Mitglied

2025 | 22.04. Seit Ende letzten Monats ist der IFK offiziell eines von über 250 Mitgliedern des Bundesverbands Managed Care (BMC) und kann somit vom vielfältigen Wissens- und Erfahrungsschatz des Netzwerks – bestehend aus zahlreichen Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens – profitieren.

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.