Wichtig: Anträge auf Soforthilfe nur auf offiziellen Internetseiten stellen

Selbstständige können jetzt eine finanzielle Förderung beantragen, wenn sie besonders von der Corona-Krise betroffen sind. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnt in diesem Zusammenhang, die notwendigen Daten zur Beantragung der Corona-Soforthilfe ausschließlich auf den Internetseiten der offiziellen Landesstellen einzugeben. Welche das im Einzelnen sind, erfahren IFK-Mitglieder im erneut überarbeiteten Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b).

Offenbar wurden vereinzelt betrügerische Internetseiten veröffentlicht, auf der Selbstständige aufgefordert werden, ein vermeintliches Formular auszufüllen, um die Soforthilfe zu beantragen. Teils wurden die Unternehmer dazu sogar telefonisch gezielt kontaktiert und auf die betrügerische Internetseite aufmerksam gemacht. Die Daten könnten dann missbräuchlich verwendet werden.

 

Das IFK-Rechtsreferat bittet seine Mitglieder deshalb, vor Dateneingabe unbedingt zu prüfen, ob sie sich auf einer offiziellen Internetseite der Ministerien oder Landesförderbanken befinden. Das aktualisierte Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b) beinhaltet neben spezifischen Informationen zur Antragsstellung je Bundesland auch eine Liste der korrekten Ansprechpartner. IFK-Mitglieder sollten sich lediglich an diese Stellen wenden und sich im Zweifel durch die IFK-Geschäftsstelle beraten lassen, E-Mail: ifk@ifk.de.

 

 

Im neuen Gewand kommt auch das Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) daher. Das Merkblatt wurde in den vergangenen Wochen immer wieder aktualisiert und ergänzt. Nun hat das IFK-Team aufgeräumt und alle Informationen neu strukturiert und sortiert, sodass die passenden Informationen jetzt noch leichter zu finden sind. Beide Merkblätter stehen im internen Bereich zum Download bereit.

 

 

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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!! 

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version der Merkblätter „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) und Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden. 

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet. 

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können. 

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

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