Verschiebung Heilmittel-Richtlinie – Ersatzregelungen ab Oktober

Aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 hat der IFK gefordert, dass ab Oktober 2020 Ersatzregelungen gelten müssen, die dann sofort u.a. bürokratische Erleichterungen für die Heilmittelerbringer regeln sollen.

Fest steht bereits, dass die Frist für den Behandlungsbeginn ab dem 1. Oktober 2020 weiterhin mindestens 28 Kalendertage umfassen wird. Die bisherige Regelung wäre zum 30. September ausgelaufen.

 

Zudem beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium, die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 durch eine Anpassung der COVID-19-Schutzverordnung zu verlängern.

 

 

Weitere Entscheidungen über bürokratische Entlastungen fallen in diesen Stunden, weshalb der IFK seine Mitglieder voraussichtlich noch in dieser Woche schriftlich über die Neuregelungen informieren wird.

 

 

Für weitere Fragen stehen die Kollegen der IFK-Expertenhotline per E-Mail an abrechnung@ifk.de oder telefonisch unter 0234 97745-333 täglich von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung.

 

Weitere Artikel

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.