Bayern: keine Präventionskurse erlaubt

In Bayern sind während des Teil-Lockdowns sämtliche physiotherapeutischen Leistungen gestattet, bei denen eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Was das konkret bedeutet, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun gegenüber dem IFK verdeutlicht.

Demnach sind alle Leistungen zulässig, für die eine Verordnung ausgestellt wurde. Rehabilitationssport darf auch als Gruppenkurs durchgeführt werden, solange die geltenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Präventionskurse, Angebote zur Gesundheitsberatung sowie Wellnessbehandlungen sind nicht gestattet.

 

Genaueres zu diesen Regelungen sowie viele weitere Informationen zur Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), das ständig aktualisiert wird und nach dem Login im Physioservice abrufbar ist.

 

 

Hintergrund:

 

 

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 28. Oktober beschlossen, dass „medizinisch notwendige Behandlungen“ während des Teil-Lockdowns weiterhin möglich sein sollen. Dazu gehört explizit auch die Physiotherapie, deren Systemrelevanz damit erneut unterstrichen wird. Die Hoheit für Regelungen zum Infektionsschutz liegt jedoch bei den einzelnen Bundesländern. Der IFK ist derzeit dabei, rechtssicher abzuklären, welche Bereiche der Therapie oder der Prävention in den Bundesländern zulässig bzw. vorübergehend unzulässig sind. Sobald verbindliche Rückmeldungen der Landesregierungen vorliegen, veröffentlicht der IFK diese im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26).

 

Weitere Artikel

Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte

2025 | 05.05. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des SHV waren berechtigt.

Preise der Postbeamtenkrankenkasse steigen ab 1. Mai 2025

2025 | 30.04. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die dazugehörigen Preislisten finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf unserer Webseite.