Corona-Impfung: Infos zum Prozedere in Schleswig-Holstein und im Kreis Lippe

Vielerorts haben IFK-Mitglieder Probleme, einen Termin für eine Corona-Schutzimpfung zu bekommen – auch wenn sie zur Gruppe der Berechtigten mit höchster Priorität gehören. Der IFK erhält derzeit von zahlreichen Kassenärztlichen Vereinigungen und Ministerien weitere Informationen. Inzwischen gibt es aus immer mehr Regionen konkrete Hinweise, wie Physiotherapeuten einen Impftermin vereinbaren können.

Das Land Schleswig-Holstein etwa hat mitgeteilt, dass berechtigte Physiotherapeuten voraussichtlich ab dem 22. Februar 2021 wieder Termine telefonisch unter 0800 455 6550 oder 116 117 sowie über die Internetseite www.impfen-sh.de buchen können. Der Internetexplorer sei zum Aufrufen der Internetseite nicht geeignet. Ein eigenes Formular zur Bescheinigung der Impfberechtigung stellt das Land Schleswig-Holstein hier zur Verfügung.

 

Der Kreis Lippe vergibt Termine für die Coronavirus-Schutzimpfung telefonisch unter 05231 621270 oder per E-Mail an impfzentrum@kreis-lippe.de. Die Impfberechtigung kann mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. bei selbstständigen Physiotherapeuten per Selbstauskunft erfolgen. Ein Muster-Formular hält der IFK im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) bereit.

 

 

Für die Region Nordrhein hatte die dortige Kassenärztliche Vereinigung bereits mitgeteilt, dass die Kommunen für die Terminvergabe zuständig sind. (siehe Meldung „KV Nordrhein: Impftermin über Kommune vereinbaren“)

 

 

Der IFK bündelt alle Rückmeldung zum Prozedere in den jeweiligen Regionen sowie allgemeine Informationen zur Coronavirus-Schutzimpfung im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), das IFK-Mitglieder im internen Bereich der Internetseite herunterladen oder in der Geschäftsstelle beantragen können, E-Mail: ifk@ifk.de oder Tel.: 0234 97745-0.

 

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