Langfristiger Heilmittelbedarf wird um zusätzliche Diagnosen erweitert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um weitere ICD-10-Codes ergänzt. Folgende Krankheiten des Nervensystems, Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und Stoffwechselstörungen wurden hinzugefügt und gelten somit ab dem 1. Juli 2021 als LHB:

  • Guillain-Barré-Syndrom (G61.0)
  • Normaldruckhydrozephalus (G91.2)
  • Arthropathia haemophilica (M36.2)
  • Ehlers-Danlos-Syndrom (Q79.6)
  • Osteogenesis imperfecta (Q78.0)
  • Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung der Extremitäten (Q87.2)
  • Verbrennungen 3. Grades und Verätzungen 3. Grades an verschiedenen Extremitäten (T20.3, T20.7, T21.3-, T21.7-, T22.3-, T22.7-, T23.3, T23.7, T24.3, T24.7, T25.3, T25.7, T29.3, T29.7)

 

Darüber hinaus wird die Liste der besonderen Verordnungsbedarfe (BVB) ab dem 1. Juli 2021 um die Diagnose Post-Covid-19-Zustand (U09.9) ergänzt.

 

 

Bei Erkrankungen, die als BVB oder LHB gelten, darf der Arzt höhere Verordnungsmengen ausstellen – und zwar für einen Behandlungszeitraum von bis zu zwölf Wochen. Die Verordnungsmenge ist dabei vom Arzt in Abhängigkeit von der Frequenz zu bemessen. Beträgt die Frequenzangabe zum Beispiel zweimal pro Woche, sind entsprechend bis zu 24 Behandlungseinheiten verordnungsfähig. Darüber hinaus werden Verordnungen, die als BVB oder LHB gelten, nicht bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Ärzte berücksichtigt.

 

 

Die aktuelle Diagnoseliste sowie die Ergänzungen ab dem 1. Juli 2021 finden sich auf der IFK-Homepage unter https://ifk.de/verband/beruf/heilmittel-richtlinie. Nähere Informationen zu BVB und LHB bietet zudem das IFK-Merkblatt B06 „Richtgrößen“, das Mitglieder im geschützten Bereich der Website herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos bestellen können.

 

 

 

Weitere Artikel

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.