3G-Regel für Physiotherapie: Aktualisierung der Länderverordnungen

Weitere Bundesländer haben in den letzten Tagen ihre Corona-Schutzverordnungen geändert und dem Bund-Länder-Beschluss zur 3G-Regel folgend angepasst. Dazu zählen Hamburg, Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat die am letzten Freitag veröffentlichte Verordnung bereits wieder geändert und auch für den Bereich Physiotherapie weiter spezifiziert, sodass die 3G-Regel nicht generell angewendet werden muss.

 

Alle Regelungen finden sich stets aktuell im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das IFK-Mitglieder im „Physioservice“ herunterladen können.

 

Weitere Artikel

Resolution: Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

2026 | 27.04. Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

2026 | 27.04. Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert.