Erinnerung: Anerkennung Bundesrahmenvertrag bis zum 31. Januar 2022

Seit dem 1. August 2021 gilt der neue Bundesrahmenvertrag deutschlandweit einheitlich für die gesamte Physiotherapie. Bis zum 31. Januar 2022 muss dieser von allen Praxisinhabern anerkannt werden, damit die bereits erteilte Zulassung unverändert Bestand hat.

Der IFK unterstützt seine Mitglieder bei dem Anerkennungsprozess. Viele selbstständige Physiotherapeuten haben dazu bereits die Unterlagen zur Anerkennung an den Verband geschickt, der die weitere Abwicklung mit der ARGE Heilmittelzulassung übernimmt. Mitglieder, für die der Vertrag schon anerkannt wurde, erhielten bereits eine Bestätigung per E-Mail.

 

Wer dem Bundesrahmenvertrag bisher noch nicht zugestimmt oder die Vollmacht bzw. Anerkenntniserklärung an den IFK geschickt hat, kann dies weiterhin tun. Aufgrund der Bearbeitungszeit, bitten wir Sie, die Unterlagen möglichst bis zum 20. Dezember 2021 an die IFK-Geschäftsstelle zu schicken. 

 

 

Die Anerkenntniserklärung finden Sie im Mitglieder-Service unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften. Bei Fragen zur Anerkennung können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Referat Recht – Zulassungswesen unter 0234 97745-777 oder zulassung@ifk.de wenden.  

 

Weitere Artikel

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.