Update: Änderung neues Infektionsschutzgesetz in NRW

Auch in NRW hat das zuständige Gesundheitsministerium die Verunsicherung in Bezug auf §28b Infektionsschutzgesetz erkannt und folgende Regelungen ausgesetzt bzw. klargestellt:

 

- Geimpfte und genesene Praxisinhaber und Mitarbeiter müssen sich ab sofort nicht mehr täglich testen. Vielmehr genügen zwei Tests pro Woche. Diese Tests können auch Selbsttests in Eigenanwendung ohne Überwachung durch den Praxisinhaber oder einen anderen Beschäftigten sein. Dieser Test kann auch zu Hause vor der Arbeit durchgeführt werden.

 

 

- Erforderliche Begleitpersonen von Patienten (z. B. Eltern oder Betreuer) sind keine „Besucher“. Für die Begleitpersonen gelten daher jeweils dieselben Regelungen wie für Patienten und nicht etwa eine allgemeine Testpflicht.

 

 

Am Freitag, 26.11.2021 besprechen sich die Gesundheitsminister der Länder zu den drängendsten Umsetzungsfragen, um eine bundesweite Klärung herbeizuführen. Daher ist zu erwarten, dass auch weitere Bundesländer die Aussetzung der neuen Regelungen beschließen. Sobald es Neuigkeiten dazu gibt, werden wir diese vermelden.

 

Weitere Artikel

Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte

2025 | 05.05. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des SHV waren berechtigt.

Preise der Postbeamtenkrankenkasse steigen ab 1. Mai 2025

2025 | 30.04. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die dazugehörigen Preislisten finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf unserer Webseite.