I wie Internetseite: Was muss drauf?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: I wie Internetseite. 

Wer ein Business startet, braucht Kunden. Oder: Wer eine Physiotherapiepraxis eröffnet, braucht Patienten. Hier sind Sie im Vorteil, denn es gibt einen hohen Bedarf an Physiotherapie. Aber potenzielle Patienten müssen trotzdem erfahren, dass es Sie gibt. Dabei hilft eine gute Internetpräsenz. Diese muss nicht immer technisch hochkomplex sein, um die Praxis gut zu repräsentieren. Es gibt allerdings einige Punkte zu beachten, damit der Internetauftritt erfolgreich und rechtlich einwandfrei ist.

Auf der Internetseite zeigen Sie, wer Sie sind, was Sie anbieten und wie Sie erreichbar sind. Auch Besonderheiten können hervorgehoben werden: Patienten können über ein Online-Tool ihre Termine buchen? Sie bieten einen speziellen Präventionskurs an? Die Praxis wird nach einem innovativen Konzept geführt? Erzählen Sie es!

Hinzu kommt der rechtliche Teil – das Impressum. Laut § 5 Telemediengesetz müssen bestimmte Informationen wie zum Beispiel der Name des Praxisinhabers, die Kontaktdaten, die gesetzliche Berufsbezeichnung, der Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPHG) und einiges mehr im Impressum genannt werden. Hier berät Sie das Referat Recht des IFK gern (Tel: 0234 97745-0, E-Mail: ifk@ifk.de).

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745 111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Sie möchten mehr über den Bereich Marketing für Ihre Physiotherapiepraxis lernen? Dann schauen Sie doch mal bei unseren Praxisgründungsseminaren vorbei.

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

 

 

Weitere Artikel

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.