Gemeinschaftsprojekt des IFK mit der Hochschule Trier, der Hochschule Bochum, dem VPT Verband für Physiotherapie und den VDB-Physiotherapieverband

Seit dem 1. November 2024 ist die Blankoverordnung Teil der physiotherapeutischen Regelversorgung für Patienten mit unterschiedlichen Diagnosen rund um die Schulter. Diese erweiterte Versorgungsverantwortung bietet viel Potenzial. Physiotherapeuten können gezielter und flexibler auf den individuellen Rehabilitationsverlauf eingehen, indem sie autonom das Heilmittel sowie die Dauer und Frequenz der Behandlung bestimmen können. Darüber hinaus wird erstmalig die Diagnostik vergütet, wodurch Therapeuten ihre Kompetenzen gezielter einbringen können.
In einem Evaluationsprojekt erhebt der IFK gemeinsam mit der Hochschule Trier, der Hochschule Bochum, dem VPT Verband für Physiotherapie und dem VDB-Physiotherapieverband wissenschaftliche Erkenntnisse über die konkreten Gestaltungsmerkmale, den Therapieverlauf, Behandlungsergebnisse sowie Patientenerfahrungen und -zufriedenheit im Rahmen der Blankoverordnung.
Zu diesem Zweck werden Daten zu Behandlungen, die im Rahmen einer Blankoverordnung stattfanden, systematisch erhoben und analysiert. Dabei werden unter anderem Faktoren wie Patienteneigenschaften, Angaben zur Verordnung, Therapieinhalte sowie Prognose und Verlauf der Behandlung erfasst.
Das Projekt soll auf der einen Seite dazu beitragen, den gesetzlichen Auftrag des § 125a SGB V zu erfüllen und die Ergebnisse für den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht für das Bundesministerium für Gesundheit zu nutzen. Zum anderen erhoffen sich die Projektpartner Erkenntnisse, die in die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu weiteren Diagnosen eingebracht werden können.
Sommer 2025 bis Sommer 2026
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