Gerichtstermin beim Bundessozialgericht steht fest

Bereits 2021 hatten sowohl die maßgeblichen Physiotherapieverbände als auch der GKV-Spitzenverband gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel geklagt. Dabei ging es vor allem darum, eine wirtschaftlich angemessene und gerechte Vergütung für die Physiotherapiebranche zu erreichen. In den Klagen der Physiotherapieverbände wurden unter anderem die Angemessenheit der von der Schiedsstelle festgesetzten Preisparameter, wie z. B. das Heranziehen der Gehaltssteigerungen im TVÖD als Referenz für die Entwicklung der Personalkosten der Physiotherapeuten, sowie die nicht festgesetzten Zahlbeträge für 2021 als nicht hinnehmbar bewertet. Weitere strittige Parameter zur Preisbildung sind insbesondere die Jahresleistungszeit, die Praxisgröße sowie die Abbildung des Unternehmerrisikos.

Anschließend an das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) von April 2024 und Prüfung der Urteilsgründe hatten die Physiotherapieverbände beschlossen, gegen dieses Urteil Revision beim Bundessozialgericht (BSG) einzulegen. Im Revisionsverfahren prüft das BSG, ob das LSG Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat oder ob im bisherigen Verfahren Rechtsfehler entstanden sind. Neue Beweise oder Dokumente können nicht mehr eingebracht werden.

Nun wurde ein Verhandlungstermin festgelegt. Am 18. Dezember 2025 findet vor dem BSG in Kassel die Verhandlung des Revisionsverfahrens statt. Ob das Verfahren noch in diesem Jahr zum Abschluss kommt, kann nicht vorhergesagt werden. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden die Verbände ihre Mitglieder informieren.

Rückblick: In der Juli-Ausgabe des IFK-Mitgliedermagazins physiotherapie des Jahres 2024 finden Sie einen ausführlichen Bericht zum Sachverhalt (ab Seite 22).

Weitere Artikel

Resolution: Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

2026 | 27.04. Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

2026 | 27.04. Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert.