IFK-Jugendnetzwerk gegründet

Mitte März kamen ambitionierte Physiotherapeuten von morgen sowie Berufseinsteiger die mit dem Gedanken einer Selbstständigkeit spielen, zusammen, um mit dem IFK-Jugendnetzwerk ein Veranstaltungsformat zu gründen, das ganz im Zeichen der Nachwuchsförderung steht. Im Rahmen des Treffens wählten die Teilnehmer die beiden Initiatoren Janine Götz und Adrian Schock zu den Vorsitzenden des Netzwerks. Auch die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der stellvertretende Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer waren anwesend und tauschten sich intensiv mit den Teilnehmern zu Themen wie Verbandsarbeit, Berufspolitik und Selbstständigkeit aus.

Das nächste Treffen des IFK-Jugendnetzwerks findet am Mittwoch, den 11. April um 18:00 Uhr bei X – PHYSIO | Schule für Physiotherapie in Bonn statt. Alle Interessierten, insbesondere Besucher von schulischen und akademischen Ausbildungseinrichtungen sind recht herzlich eingeladen teilzunehmen und sich einzubringen. Für Weitere Infos und Anmeldung steht Ihnen Janine Götz (E-Mail: janine.goetz@x-physio.de) zur Verfügung.

Weitere Artikel

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.