Kernziele des IFK

Der IFK hat unlängst in seinen Gremien noch einmal die Kernziele des IFK zur Vergütungssituation der Physiotherapie beschrieben. Folgende drei Punkte sind dabei von besonderem Belang:

1. Als Bundesverband der selbstständigen Physiotherapeuten vertritt der IFK schon dem Namen nach ausschließlich die Interessen der Praxisinhaber und freien Mitarbeiter. Die adäquate Vergütung selbstständiger Physiotherapeuten gehört zu unseren Kernzielen, deren Erreichung wir konsequent verfolgen. Wir fordern daher eine deutlich bessere Vergütung für Selbstständige, was sich auch auf die gesamte Gehaltssituation der Angestellten in den Praxen auswirken wird.

2. Um für Physiotherapie-Praxen angemessene Vergütungserhöhungen erzielen zu können, bedarf es der Abschaffung der Grundlohnsummenbindung. Der IFK fordert dies genauso konsequent wie den Wegfall des Ost-West-Unterschieds in den Vergütungen, zuletzt bei Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU). Zudem haben wir das Anliegen unlängst in der Anhörung zum Versorgungsstärkungsgesetz vorgetragen und setzen alles daran, in weiteren Gesprächen mit der Bundespolitik dieses Ziel 2015 zu erreichen.

3. Der IFK hat bereits vor geraumer Zeit in Anlehnung an das international übliche Preisniveau die Forderung einer Vergütung von mindestens 1,- € pro Minute aufgestellt und verfolgt dieses Ziel konsequent im Rahmen von Vergütungsverhandlungen. Erste Vertragsabschlüsse sind dem IFK bereits im Rahmen von Selektivverträgen exklusiv für IFK-Mitglieder gelungen.

Weitere Artikel

Resolution: Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

2026 | 27.04. Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

2026 | 27.04. Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert.