Verhandlungen im Rheinland mit Signalwirkung für ganz Deutschland

Mit gespannter Erwartung blickt der IFK auf die letzten Kassenverhandlungen auf Landesebene vor Inkrafttreten des TSVG, die er gemeinsam mit den Verbänden Physio Deutschland, VDB und VPT am kommenden Freitag in Düsseldorf führen wird. Die Entscheider der rheinländischen Regionalkassen – also der AOK Rheinland/Hamburg, IKK classic, BKK Nordwest und der Bundesknappschaft – erhalten dort die historische Chance unter Beweis zu stellen, dass sie die dringlichen Probleme der Physiotherapiebranche ebenso erkannt haben wie den sich daraus ergebenden politischen Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Mit diesem Gesetz soll der seit langem unzureichenden Vergütung entgegengewirkt werden, die in der Branche einen Fachkräftemangel ausgelöst hat und damit die Versorgung mit physiotherapeutischen Leistungen akut gefährdet.

Das TSVG sieht vor, dass die Preise aller Leistungspositionen zum 1. Juli 2019 bundesweit auf das jeweils geltende Höchstniveau im Bundesgebiet angehoben werden. Dabei werden sämtliche Preise mit einbezogen, die bis dahin in den jeweiligen Regionen vereinbart worden sind – also unter anderem die Preise, die kommenden Freitag mit den rheinländischen Regionalkassen verhandelt oder feinjustiert werden.
Die gute Nachricht: Bereits im vergangenen Jahr hatten sich die Vertragspartner im Rheinland auf eine Erhöhung ab Juli 2019 um 10,5 Prozent verständigt und dies in der damaligen Vergütungsvereinbarung schriftlich festgehalten. In den Verhandlungen dieses Jahres sollte primär die Frage beantwortet werden, ob die Preissteigerungen linear auf alle Leistungspositionen einheitlich verteilt werden oder strukturell bevorzugt auf einige Kernpositionen, wie zum Beispiel auf die Positionen der Manuellen Lymphdrainage.
Die Erhöhung der rheinländischen Preise um weitere 10,5 Prozent wird den Bundeshöchstpreis einiger Leistungspositionen noch einmal verändern und hat damit direkte Auswirkungen auf die Preissteigerungen in ganz Deutschland, die zum 1. Juli 2019 laut TSVG erfolgen müssen. Der IFK geht daher entschlossen in die Verhandlungen. Das Wissen aus der langjährigen Vertragspartnerschaft darum, dass sich die rheinländischen Regionalkassen der Verantwortung für ihre Versicherten und deren medizinische Versorgung bereits in der Vergangenheit stets bewusst waren, stärkt die Erwartung an eine schnelle Einigung. Gleichzeitig wird sich in diesen Verhandlungen zeigen, ob der Minister seine gesetzgeberische Intention auch den gesetzlichen Krankenkassen vermitteln konnte.

Weitere Artikel

Bundestag verschiebt TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringer

2025 | 06.11. Im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ hat der Bundestag in seiner heutigen Sitzung die Anbindungsfrist an die Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer verschoben. Erst zum 1. Oktober 2027 sind Physiotherapeuten und Angehörige der weiteren Heilmittelbereiche verpflichtet, sich an die TI anzuschließen.

IFK-Fachmagazin: Novemberausgabe erschienen

2025 | 04.11. Schon wieder geht ein Kalenderjahr dem Ende entgegen, spannend bleibt es aber bis zuletzt und so manche Themen werden die Physiotherapie auch im kommenden Jahr begleiten. Mehr dazu erfahren Sie in der neuen Ausgabe des IFK-Magazins, die Mitgliedern kostenlos per Post zugestellt wird und auch online aufrufbar ist.