Patientenzeitschrift für IFK-Praxen

Ab September 2014 erhalten IFK-Mitglieder Sonderkonditionen für den Bezug des Patientenmagazins physio.gesund. Damit bietet der IFK seinen Mitgliedern einen vergünstigten Zugang zu einer Patientenzeitschrift, die in den Physiotherapie-Praxen ausgelegt werden oder den Patienten direkt gegeben werden kann.

Der IFK e.V. und der ACHT-Verlag arbeiten bei diesem Projekt zusammen, um die Inhalte und Therapiemöglichkeiten der Physiotherapie einer noch breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Patienten sind dadurch noch besser informiert und die Mitgliedspraxen erhalten ein Medium, das zielgruppengerecht zur Kundenbindung beiträgt.
Das Magazin physio.gesund erscheint viermal pro Jahr. IFK-Mitglieder können dabei die Bestellmenge auf die Größe ihrer Praxis anpassen. Die Zeitschrift kann im Webshop, per Fax, per E-Mail oder per Telefon beim ACHT-Verlag bestellt werden. Alle Kontaktdaten, Preise und ein Faxformular finden sich im Shop des Achtverlags. Der Gutscheincode für IFK-Mitglieder ist im passwortgeschützten Mitglieder-Service zu finden (bitte vorher einloggen).

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Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.