Indikationsschlüssel-Checkliste jetzt auch in Rheinland-Pfalz/Saarland

Nach intensiven Verhandlungen konnte mit den Regionalkassen in Rheinland-Pfalz und im Saarland nunmehr eine Empfehlungsvereinbarung ausgehandelt werden, die ab sofort von allen Krankenkassen umgesetzt wird. Der Regelungskatalog orientiert sich dabei sehr stark an der Checkliste, die im vorigen Jahr bereits mit dem vdek vereinbart werden konnte.

So können Physiotherapeuten in Rheinland-Pfalz und im Saarland jetzt z. B. auch bei den Regionalkassen einen fehlenden, falschen oder unvollständigen Indikationsschlüssel selbstständig ergänzen bzw. korrigieren. IFK-Mitglieder in Rheinland-Pfalz und im Saarland werden in der kommenden Woche auf dem Postweg über die Details informiert.
 
Auch in anderen Bundesländern ist der IFK weiterhin bemüht, ähnliche Erleichterungen für den überbürokratisierten Praxisalltag mit den Krankenkassen zu vereinbaren.

Weitere Artikel

Achtung: Zertifikatsleistungen erst nach erteilter Abgabeberechtigung durchführen

2026 | 25.08. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel benötigen Physiotherapeuten eine offizielle Abrechnungserlaubnis für die entsprechenden Zertifikatspositionen. Hierzu müssen Praxen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen über die ARGEn Heilmittelzulassung einreichen. Für seine Mitglieder übernimmt der IFK diese Meldung im Rahmen der Mitgliedschaft. 

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.