Arbeitnehmer tragen auch bei Wintereinbruch das Wegerisiko

Im Winter können bald wieder Schnee und Eis in vielen Regionen für Chaos auf den Verkehrswegen sorgen. Als Folge kommen viele Arbeitnehmer nicht oder erheblich verspätet zur Arbeit. Auch wenn Praxisinhaber dafür Verständnis zeigen, müssen sie den Arbeitsausfall nicht einfach hinnehmen.

Das bürgerliche Gesetzbuch regelt zwar, dass ein Arbeitnehmer, der ohne sein Verschulden vorübergehend nicht zur Arbeit erscheinen kann, für einen kurzen Zeitraum weiter Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Eisglätte und Schneefall sind aber objektive Verhinderungsgründe, die alle Arbeitnehmer betreffen. Der Arbeitnehmer trägt in diesen Fällen das Wegerisiko, er muss sich auf die Witterungssituation einstellen und entsprechende Vorsorge treffen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Andernfalls haben Praxisinhaber das Recht, den Lohn zu kürzen oder die verpasste Arbeitszeit nacharbeiten zu lassen.
IFK-Mitglieder können zu diesem Thema auch ein Merkblatt anfordern. Für weitergehende Fragen zu diesen und anderen Rechtsthemen steht IFK-Mitgliedern das Team des Referats Recht montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr telefonisch zur Verfügung (0234 97745-0).

Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne