Neues zur betrieblichen Altersvorsorge

Angesichts des Fachkräftemangels in der Physiotherapie dient die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zunehmend als interessantes Instrument zur Mitarbeiterbindung. Dies wird zum Jahr 2020 durch eine gesetzliche Neuregelung noch weiter verstärkt: Einige Betriebsrentner müssen ab dann geringere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

Bislang gilt für Angestellte, die einen baV-Vertrag abgeschlossen hatten, eine Freigrenze von monatlich 155,75 Euro. Das bedeutet, wer maximal diesen Betrag als Betriebsrente erhält, muss darauf gar keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Wer allerdings auch nur einen Cent mehr bekommt, der zahlt 14,6 Prozent auf den vollen Betrag – also nicht nur den Arbeitnehmeranteil.



Ab dem 1. Januar 2020 wird es stattdessen einen Freibetrag geben. Damit sind die ersten 159,25 Euro pro Monat für jeden Empfänger einer Betriebsrente von den Zahlungen zur Krankenversicherung befreit. Alle Beiträge darüber werden abzüglich dieses Freibetrags mit dem vollen GKV-Satz belegt. Durch die Neuregelung werden also alle Arbeitnehmer entlastet, die eine höhere Betriebsrente als monatlich 155,75 Euro erhalten – und zwar jährlich um rund 280 Euro.



Der IFK hat auf die zunehmende Nachfrage nach bAV bereits Anfang des Jahres reagiert und eine Kooperation mit der Helmsauer Gruppe geschlossen, die IFK-Mitgliedern durch einen exklusiven Gruppenvertrag besonders attraktive Konditionen und kompetente Beratung gewährt – dies übrigens gleichermaßen auch für die eigene Alterssicherung der Praxisinhaber und ihrer Angehörigen. Interessierte Mitglieder können sich an den IFK-Kooperationspartner wenden unter:



Helmsauer Gruppe

Dürrenhofstraße 4

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 9292-185

Fax: 0911 9292-432

E-Mail: anfragen@helmsauer-gruppe.de



Weitere Informationen zur bAV hat der IFK für seine Mitglieder zudem im Merkblatt P02 zusammengefasst, das im geschützten Mitgliederbereich heruntergeladen oder in der IFK-Geschäftsstelle unter Tel.: 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de angefragt werden kann.


Weitere Artikel

Beitritt Bundesverband Managed Care (BMC): IFK jetzt Mitglied

2025 | 22.04. Seit Ende letzten Monats ist der IFK offiziell eines von über 250 Mitgliedern des Bundesverbands Managed Care (BMC) und kann somit vom vielfältigen Wissens- und Erfahrungsschatz des Netzwerks – bestehend aus zahlreichen Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens – profitieren.

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.