Aktuelle Nachrichten des IFK

Seit Oktober 2021 sollen Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patienten digital an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Aufgrund von technischen Verzögerungen können Arztpraxen allerdings übergangsweise bis Ende Juni 2022 weiter auch Bescheinigungen auf Papier ausstellen. Ab dem 1. Juli 2022 sollen dann voraussichtlich auch die Arbeitgeber in das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einbezogen werden.
Die Barmer Ersatzkasse hat Ende November den Barmer-Heilmittelreport 2021 veröffentlicht. Dieser legt einen Schwerpunkt auf die Gehaltsentwicklung der angestellten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten im ambulanten Bereich. Diese seien laut Barmer weniger stark gestiegen als die Umsatzsteigerungen in den Praxen.
Bereits seit dem Sommersemester 2021 bietet die Hochschule für Gesundheit (HSG) in Bochum einen Masterstudiengang Physiotherapiewissenschaft an. Im kommenden Jahr geht der Studiengang nun in die nächste Runde. Interessierte können sich noch bis zum 15. Januar 2022 für das Sommersemester 2022 bewerben.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für physiotherapeutische Praxen und medizinische Massagepraxen aktualisiert.
Die Umsetzungsfrist für den Nachweis einer Masernimpfung bei Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind oder betreut werden, wird erneut verlängert.
Am heutigen Freitag, dem 10. Dezember, haben Bundestag und Bundesrat über ein Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie abgestimmt. Damit wurden auch Änderung am bestehenden Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Viele davon betreffen auch die Physiotherapie.
Seit dem 1. Dezember 2021 gelten die neuen Preise, die bei den Vergütungsverhandlungen des IFK und den weiteren maßgeblichen Physiotherapieverbänden mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erzielt wurden.

3G-Regel in Hessen

Das hessische Ministerium für Soziales und Integration teilt mit, dass in Hessen Patienten von Physiotherapiepraxen bei medizinisch notwendigen Behandlungen – also bei verordneten Leistungen – keinen 3G-Nachweis vorlegen müssen.
Da es seit Inkrafttreten des Bundesrahmenvertrags immer wieder zu Unsicherheiten gekommen ist, unter welchen Voraussetzungen Verordnungen mit der „standardisierten Heilmittelkombination“ (D1) angenommen und durchgeführt werden dürfen, wurde diese Fragestellung nun abschließend mit dem GKV-Spitzenverband geklärt und u. a. in den – nochmals – aktualisierten Fragen- und Antwortenkatalog mit aufgenommen.

Update Infektionsschutzgesetz

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat klargestellt, dass die neuen Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz zu Dokumentations- und Berichtspflichten für Praxisinhaber nicht angewendet werden müssen. Damit entfällt für Praxisinhaber die schriftliche Dokumentation über die Testung aller Mitarbeiter.
Der 31. Januar 2022 ist der Stichtag für die Anerkennung des neuen Bundesrahmenvertrags, der seit dem 1. August 2021 gilt. Bis dahin müssen selbstständige Physiotherapeuten eine Anerkenntniserklärung unterschrieben eingereicht haben, damit ihre Zulassung bestehen bleibt und sie weiter behandeln dürfen.
Aufgrund der aktuellen Pandemielage sind in therapeutischen Praxen ab sofort folgende ergänzende Regelungen zum Atemschutz umzusetzen:

Update Infektionsschutzgesetz:

Die Gesundheitsministerkonferenz fordert den Bundesgesetzgeber in einem Beschluss auf, klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten – auch in Physiotherapiepraxen - eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung (Selbsttest) ausreichend ist.

Update Infektionsschutzgesetz

Die neuen und umfangreichen Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz stehen derzeit massiv in der Kritik. Daher haben einige Länder wie Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen bereits reagiert und einige Regelungen – z. B. die tägliche Testpflicht für geimpfte und genesene Praxisinhaber und Mitarbeiter – außer Kraft gesetzt. Der Bund ist nun aufgefordert, die Aussetzung zu nutzen, um die in der Kritik stehenden Passagen des Infektionsschutzgesetzes zu überarbeiten.
Am heutigen Mittwoch wurde der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien für eine gemeinsame Bundesregierung veröffentlicht. SPD, Grüne und FDP präsentieren darin die genauen Pläne für ihre Zusammenarbeit.
Die in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossenen Regelungen zum Infektionsschutzgesetz treten vorbehaltlich der morgigen Verkündigung am Mittwoch, den 24. November 2021 in Kraft. Das Merkblatt „Coronavirus (M26)“ wurde entsprechend aktualisiert und die Regelungen darin verständlich aufbereitet.