Aktuelle Nachrichten des IFK

Auf eine 40-jährige interkontinentale Zeitreise der muskuloskelettalen Physiotherapie nahm Christine Hamilton die Zuschauer in ihrem Vortrag anlässlich des IFK-Jubiläumssymposiums mit. Dabei stellte sie heraus, dass eine vielschichtige, patientenzentrierte Physiotherapie nicht nur besonders wirksam, sondern hierdurch auch effizienter ist.
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Von dem Hochwasser, das in einigen Regionen Deutschlands enorme Schäden angerichtet hat, sind auch zahlreiche Physiotherapiepraxen betroffen. Um die Behandlungskontinuität der GKV-Versicherten sicherzustellen, empfiehlt der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) seinen Mitgliedskassen daher, die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen erneut aktualisiert. Aufgrund vergleichbarer Bedingungen hat die BGW die Vorgaben für Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie, Hebammenkunde sowie verwandte Berufsgruppen in einem gemeinsamen Branchenstandard gebündelt.
Da es zum neuen Bundesrahmenvertrag noch viele Fragen gibt, haben der IFK und die anderen maßgeblichen Physiotherapieverbände mit dem GKV-Spitzenverband gemeinsam einen Fragen-Antworten-Katalog entwickelt, der die dringendsten Fragen für den Praxisalltag beantwortet.
Am 1. August 2021 wird ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag samt neuer Preislisten in Kraft treten. Die entsprechenden Dokumente sind nun zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden finalisiert und bereits an die IFK-Mitglieder verschickt worden. Sie stehen zudem im internen Bereich der IFK-Internetseite zur Verfügung.
Das Hochwasser hat in einigen Regionen Deutschlands enorme Schäden angerichtet. Betroffene Physiotherapiepraxen können sich gern an einen der vier Physiotherapie-Verbände wenden, die gemeinsam den Bedarf vor Ort eruieren sowie Hilfs- und Informationsangebote bereitstellen.
40 Jahre Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK): Im Mittelpunkt der neuen Ausgabe des IFK-Fachmagazins physiotherapie steht das Jubiläum des Verbands, der sich von einer Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Physiotherapeuten zu einem professionell aufgestellten und bundesweit vertretenen Akteur im Gesundheitswesen entwickelt hat. Doch auch weitere spannende Themen finden sich in der aktuellen Ausgabe, in der ebenfalls die neue CPTE-Reihe startet.
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Der neue Physiotherapie-Bundesrahmenvertrag für alle gesetzlich Versicherten wird am 1. August 2021 in Kraft treten. Das hat der Schiedsspruch vom 13. Juli 2021 ergeben. „Damit der Übergang zu den neuen Regelungen für unsere Mitglieder möglichst einfach wird, haben wir ein breites Informationsangebot vorbereitet“, freut sich Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende, zu berichten.
Über die neuen Regelungen des Schiedsspruchs, den die unabhängige Schiedsstelle am 13. Juli 2021 für die Physiotherapie gefällt hat, informierten die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände in einer gemeinsamen digitalen Veranstaltung. Das Video der Veranstaltung steht nun dauerhaft und jederzeit abrufbar im IFK-YouTube-Kanal zur Verfügung.
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Am 1. August 2021 tritt der neue Bundesrahmenvertrag für die Physiotherapie in Kraft. Das hat die Heilmittelschiedsstelle mit ihrem Schiedsspruch vom 13. Juli 2021 entschieden. Die Preise haben eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2022. Die wichtigsten Änderungen dazu sind hier überblicksartig zusammengestellt.
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In einem umfangreichen Anschreiben informiert der IFK seine Mitglieder über die Änderungen, die sich aus dem neuen Bundesrahmenvertrag samt neuer Preislisten ergeben. Die Schiedsstelle hat dazu am 13. Juli 2021 einen Schiedsspruch gefällt. Das Mitgliederschreiben ist ab sofort auch online abrufbar.
Welche Regelungen enthält der Schiedsspruch, den die unabhängige Schiedsstelle jüngst für die Physiotherapie gefällt hat? Darüber informieren die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände in einer gemeinsamen digitalen Veranstaltung am 14. Juli 2021 ab 19 Uhr.
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Schiedsverfahren beendet!

Die Schiedsstelle hat am 13. Juli 2021 einen Schiedsspruch gefällt und Preise festgelegt. Die beteiligten Verbände IFK - Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V., VDB-Physiotherapieverband und VPT Verband Physikalische Therapie e.V. beraten derzeit noch die Ergebnisse zu Vergütung, Leistungsbeschreibung, Inkrafttreten der Verträge etc.
„Heute feiern wir das 40-jährige IFK-Jubiläum zum ersten Mal mit echten Teilnehmern“, begrüßte IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger die Teilnehmer des Forums Süd mit einem Verweis darauf, dass die eigentliche Jubiläumsveranstaltung im Juni leider „nur“ in digitaler Form stattfinden konnte. Umso mehr freute sich Repschläger über die rege Teilnahme am IFK-Forum Süd in Feldkirchen bei München. Aber nicht nur ein kleiner Rückblick auf das Verbandsjubiläum stand auf der Agenda. Vielmehr wurden die Teilnehmer der Veranstaltung über die aktuellen Entwicklungen im Verband, insbesondere den Stand der Dinge in Sachen Schiedsverfahren, informiert.
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Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der VDB-Physiotherapieverband haben gemeinsam ihre Begründung zur Klageschrift gegen Teile des Schiedsspruchs eingereicht. In dieser Begründung erläutern die beiden Verbände ausführlich, welche formalen und inhaltlichen Fehler sie in Teilen des Schiedsspruchs vom 8. März 2021 sehen.

Forum Süd: Die Branche in Bewegung

Die Physiotherapie-Branche ist in Bewegung: Die Digitalisierung der Gesundheitsbranche nimmt Fahrt auf und das Schiedsverfahren zwischen den Physiotherapieverbänden und dem GKV-Spitzenverband sorgt für Turbulenzen. Über diese und weitere aktuelle Themen möchte sich der IFK mit interessierten Physiotherapeuten aus der Region austauschen und lädt zum IFK-Forum Süd am 9. Juli 2021 in Feldkirchen bei München ein. Auch Nicht-Mitglieder sind herzlich willkommen.
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Seit Mai 2020 können Physiotherapeuten eine Hygienepauschale im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bei gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Die entsprechende Verordnung wurde nun verlängert. Die Änderungen der Hygienepauschaleverordnung sind am 2. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit rechtsgültig. Heilmittelerbringer können die Hygienepauschale nun bis zum 31. Dezember 2021 abrechnen. Zudem ist die Hygienepauschaleverordnung solange in Kraft bis der Deutsche Bundestag die festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite aufhebt.